Ein Ruheort für Verstorbene muss nicht immer das klassische Grab auf dem Friedhof sein. Ein Friedwald stellt eine besondere Alternative zur bekannten Grabstätte dar. Friedwälder sind Bestattungsorte in ausgewählten Wäldern, an denen sich Verstorbene oft schon zu Lebzeiten wohlfühlten und sich so im Einklang der Natur bestatten lassen können.
Das Konzept hinter Friedwäldern
Die Verstorbenen haben bereits zu Lebzeiten die Möglichkeit, sich ihre Grabstätte, also einen selbst ausgewählten Baum, auszusuchen. Freie Grabstätten in Friedwäldern erkennen Sie anhand farbiger Bänder, welche um die Bäume geschnürt sind die noch frei sind. Jeder Grabstätte in einem Friedwald ist eine Nummer zugeteilt, welche im Register der zuständigen Kommune eingetragen ist. Am Eingang des Waldes befindet sich meist eine Karte, die eine einfache Orientierung ermöglicht. Die Asche der Verstorbenen befindet sich in biologisch abbaubaren Urnen an den Wurzeln der Bäume, an denen eine Namenstafel am Baum auf den Verstorbenen aufmerksam macht. Allerdings ist ein Verzicht auf das Namensschild denkbar. Der Verstorbene ist über den entsprechenden Eintrag im Baumregister aber jederzeit auffindbar.
Die Grabpflege in Friedwäldern
In einem Friedwald gibt es keine klassische Grabpflege. Gestecke, Grabsteine und Kerzen sind nicht erlaubt, denn diese Dinge passen nicht in die natürliche Umgebung eines Waldes. Dieses Verbot macht den Wald zu einen naturverbunden Ort der Ruhe und des Gedenkens.
Die eigentliche Beisetzung ist frei gestaltbar: ob im kleinen Rahmen, mit Blaskapelle oder ganz unauffällig. Friedwälder gelten nach öffentlichem Recht als Friedhof.
Grundlegende Regeln in Friedwäldern:
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Sie sind nicht an eine religiöse Konfession gebunden
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In religiöser Hinsicht grundsätzlich neutral
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Es gibt meistens Öffnungszeiten
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Das Betreten der Fläche ist auf eigene Gefahr gestattet
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Ein Betreten ist nur bei Vorhandensein ausreichender Tageslichtverhältnisse erlaubt
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Bei Gewitter, Sturm und starkem Schneefall ist ein Betreten aus Sicherheitsgründen untersagt
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Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich gestattet
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Ein Führen an der Leine ist vorgeschrieben
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Die Beisetzung von Tieren ist aus rechtlichen Gründen allerdings nicht möglich.