Bestatter ausbilden - Welche Anforderungen muss der Betrieb erfüllen?

Die Berufsbezeichnung „Bestattungsfachkraft“ und die einheitlich geregelte Ausbildung zum Bestatter gibt es erst seit 2003. Mittlerweile steht also auch ein festes Ausbildungskonzept. Sie haben einen Bestattungsbetrieb und denken darüber nach Bestatter auszubilden? Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein.

1. Eignung des Ausbilders

Nachweis über die pädagogischen Fähigkeiten (§30 BBIG)

Um als Bestatter ausbilden zu können, muss der zukünftige Ausbilder / die zukünftige Ausbilderin die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachweisen. Dazu kann beispielsweise eine Eignungsprüfung abgelegt werden. Viele Bestatter haben eine Tischlermeisterausbildung absolviert, zu der auch pädagogische Inhalte gehören. Auch das würde ausreichen.

Nachweis der beruflichen Eignung (§30 BBIG)

Nach §30 des Berufsausbildungsgesetzes ist zudem die Feststellung über die berufliche Eignung notwendig. Hierbei wird geprüft, ob die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse vorhanden sind. Meist werden Ausbilder als fachlich qualifiziert gesehen, wenn sie das 24. Lebensjahr vollendet haben und erforderliche Prüfungen für den gleichen oder für einen anderen Ausbildungsberuf, der diesem in der Fachrichtung sehr ähnelt, bestanden haben. Auch Berufserfahrung kann den zukünftigen Ausbilder fachlich qualifizieren.

Nachweis der persönlichen Eignung (§29 BBIG)

Grundsätzlich sieht der Gesetzgerber die persönliche Eignung als normal an. Daher sind die Vorraussetzungen folgendermaßen formuliert: Persönlich nicht geeignet ist derjenige, der Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder aber wiederholt oder schwer gegen das BBIG oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.

Anwesenheit in der Ausbildungsstätte (§28 BBIG)

Eine zusätzliche Anforderung, die an den Ausbilder gestellt wird, ist die regelmäßige Präsenz vor Ort. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und im erforderlichen Umfang vermitteln werden. Der Ausbilder muss demnach während der Zeit der Ausbildung regelmäßig auch am Ort der Ausbildung präsent sein.

2. Betriebliche Eignung

Ihr Unternehmen muss betrieblich für die Ausbildung geeignet sein. Das heißt, es sollte nach Art und Umfang fähig sein, die Inhalte des Rahmenplans für die Ausbildung zu vermitteln. Als ausbildendes Unternehmen werden Sie ausführlich über den Ausbildungsrahmenplan informiert.

3. Der richtige Ansprechpartner

Finden Sie den richtigen Ausbildungsberater. Wenden sie sich zum Beispiel an die IHK und informieren Sie sich über Ihre individuellen Möglichkeiten.
 
Alle Angaben können im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nachgelesen werden.