Digitales Leben nach dem Tod – Was sollte man beachten?

Das Internet und somit auch die sozialen Netzwerke gehören heute zum Alltagsleben dazu. Immer mehr Menschen sind auf Facebook, Twitter und Co. aktiv und noch mehr haben E-Mail-Accounts.

Wenn ein Mensch stirbt, passiert es nicht selten, dass seine soziale Identität weiterlebt und auch Online-Abos weiterlaufen. Umso wichtiger, dass dies den Angehörigen bewusst ist und sie sich zeitnah um den so genannten digitalen Nachlass bzw. das digitale Erbe kümmern.

Was können Angehörige tun?

Schritt 1

Im Optimalfall hat der Verstorbene vor seinem Tod Zugangsdaten und Account-Informationen hinterlegt. - Normalerweise ist dies jedoch nicht der Fall. Daher heißt es für Angehörige im Schritt erst einmal die einzelnen Dienste zu kontaktieren und den Todesfall mitzuteilen. Die verschiedenen Anbieter haben in solchen Fällen unterschiedliche Vorgehensweisen. Oftmals wird ein Beleg wie beispielsweise die Kopie der Sterbeurkunde verlangt.

Schritt 2

In einigen sozialen Netzwerken hat man die Möglichkeit, das Profil entweder zu löschen oder es in eine Gedenkseite umzuwandeln. Das ist gerade auch für Freunde eine schöne Form mit Bildern und Texten Ihre Trauer auszudrücken und an den Verstorbenen zu gedenken. Allerdings sollten die Angehörigen sich dies gut überlegen und eine persönliche Entscheidung treffen. Nicht für jeden ist Facebook der richtige und angemessene Platz, um zu trauern und seine eigene Trauer im Internet öffentlich zu machen.

Wenn eine Gedenkseite nicht gewünscht ist, sollten Profile gelöscht und auch andere kostenpflichtige Dienste wie Premium-Mitgliedschaften und Abos gekündigt werden.

Virtuelles / Digitales Testament

Mit dem digitalen Zeitalter kommen auch in Punkto Erbe neue Herausforderungen auf jeden zu. Der Tod ist für viele immer noch ein solches Tabuthema, dass sie zu Lebzeiten nicht vorsorgen. Die virtuelle Existenz eines Toten zu entfernen und sich um verschiedene Accounts zu kümmern ist für Angehörige sehr mühsam. Nach dem Tod sind die Erben auch für die virtuellen Daten des Erblassers verantwortlich.  Das heißt es werden auch Abos, Bestellungen in Online-Shops etc. übernommen. Um es den Angehörigen leichter zu machen, ist es empfehlenswert sich vorher über den Verbleib der virtuellen Daten Gedanken zu machen. Dies kann in Form eines digitalen Testaments gemacht werden, welches auch im normalen Testament integriert sein kann.