Neuer Trend? Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier

Viele Menschen haben heutzutage den Wunsch, zusammen mit ihrem geliebten Vierbeiner begraben zu werden. Ist dies in Deutschland möglich? Und welche Vorgaben gibt es?

Erna ist eine ältere, alleinstehende Dame im Alter von 79 Jahren. Seitdem ihr Mann verstorben ist, lebt sie nur noch mit ihrem Hund Benno zusammen. Der begleitet sie schon seit einer halben Ewigkeit durchs Leben. Ihre Kinder wohnen außerhalb und finden nur selten die Zeit, sie zu besuchen. Erna und Benno sind zwar beide nicht mehr so fit auf den Beinen und vom Alter gezeichnet, dennoch gehen sie die täglichen Spazierrunden gemeinsam. Das Tier ist ihr ans Herz gewachsen und es bedeutet ihr alles. Ihr sehnlichster Wunsch ist es daher, einmal zusammen mit ihm begraben zu werden.

Die Beziehung zwischen Mensch und Hund war schon immer etwas ganz Besonderes. Der Hund ist mittlerweile zu einem echten Familienmitglied und lieb gewonnenen Partner geworden. Gerade für viele ältere Menschen stellen Hunde aber auch andere Haustiere treue Begleiter dar, mit dem sie schon jahrelang verbunden sind. Da ist der Wunsch naheliegend, irgendwann mit dem geliebten Haustier begraben zu werden. Aber ist das überhaupt möglich und in Deutschland erlaubt? Herrchen und Hund im selben Grab? Und wie ist das zeitlich überhaupt möglich, wenn der Mensch zuerst verstirbt.

Zunächst einmal können wir Entwarnung geben, denn das Haustier wird natürlich nicht getötet, wenn Herrchen oder Frauchen stirbt. Das Angebot ist so gedacht, dass diejenigen, deren Haustier vor ihnen stirbt, beim Tod des ehemaligen Besitzers mit in sein Grab beigelegt werden. Im Juni 2015 eröffnete die Deutsche Friedhofsgesellschaft in Braubach bei Koblenz und in Essen die ersten beiden Friedhöfe Deutschlands, welche die Bestattung von Tierhalter und Vierbeiner gemeinsam erlauben. Auf diesen Friedhöfen werden zwei verschiedene Arten der Bestattung angeboten:

- Freundschaftsgrab mit 6 Urnen (maximal zwei Humanurnen)
- Familiengrab (zwölf Urnen, wobei die Anzahl der Humanurnen egal ist)

Mit dem Angebot eines gemeinsamen Friedhofes kommt man der großen Nachfrage älterer und ansonsten einsamer Tierbesitzer entgegen. Diese konnten ihre Haustiere bisher zwar einäschern lassen und in einer Urne zu Hause aufbewahren, jedoch war der Wunsch, eine letzte Ruhestätte mit dem Tier gemeinsam zu finden, groß.

Voraussetzung für ein gemeinsames Grab ist die Einäscherung, die streng getrennt in Human- und Tierkrematorien stattfindet. Auch die Überführung erfolgt separat voneinander.

Die Aussicht auch den letzten Weg zusammen mit ihrem Hund zu gehen, hat für Erna etwas Tröstliches und Beruhigendes. Sie ist froh über diese Möglichkeit und möchte, wenn es so weit ist, davon Gebrauch machen.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Gegner, dieser Bestattungsform. Die Aussicht Mensch und Tier in einem Grab zu bestatten finden sie befremdlich und viele beklagen die Vermenschlichung der Haustiere. Wie sehen Sie das? Sollen Mensch und Tier gemeinsam auf dem Friedhof begraben werden?