Warum braucht es einen Sarg bei Einäscherung?

Feuerbestattungen – in Deutschland ohne Sarg undenkbar

Jedes Jahr finden in Deutschland ca. 470.000 Kremationen statt; dies entspricht ungefähr 55% aller inländischen Bestattungsfälle. Obwohl somit jährlich mehr Einäscherungen als Erdbestattungen vorgenommen werden, kommt es – kontraintuitiv – zu keiner Veränderung bei der Angebots- und Nachfragemenge von Särgen. Trotz der bewussten Entscheidung für die Beisetzung in einer Urne, sehen gesetzliche Vorgaben auf Bund- und Länderebene die Verbrennung eines Leichnams im Krematorium nur in einem Sarg vor. 

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Sargpflicht auch bei Einäscherungen ein Thema

Die Angelegenheiten des Bestattungs- und Friedhofswesens werden auf Länderebene im Bestattungsgesetzgeregelt. Erst vor Kurzem wurde die üblicherweise hierin enthaltene Sargpflicht, eine Vorgabe, die eine Möglichkeit der Erd- oder Feuerbestattung ohne Sarg ausschließt, von den meisten Bundesländern gestrichen. Grund hierfür waren die Bemühungen muslimischer Glaubensanhänger, eine traditionelle Bestattung in einem Leichentuch zu ermöglichen. Ungeachtet dieser Gesetzeslockerung, scheinen weitere Ausnahmen nicht geplant zu sein und von Bestattern wird im Regelfall auch nach wie vor entsprechend des Vorhandenseins einer Sargpflicht vorgegangen. Überdies lassen die Vorgaben der Emissionswerte für Krematorien, aufgeführt in der VDI-Richtlinie 3891 und der Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung des Bundes (27. BlmSchV), neben dem Holzsarg keine alternativen Verbrennungsbehältnisse für einen Leichnam zu. 

Unterstützung des Verbrennungsvorgangs

Im Regelfall dauert eine Einäscherung 90 bis 120 Minuten bei Temperaturen zwischen 600 und 1.200 Grad Celsius. Alle Krematorien in Deutschland sind heute mit Rauchgasreinigungsanlagen ausgestattet und verzichten gänzlich auf die Verwendung von Brandbeschleunigern. Betrieben werden die Verbrennungsöfen fast exklusiv nur mittels Erdgas. Da der menschliche Körper allerdings zu etwa 70% aus Wasser besteht und nur schwer entflammbar ist, kann auf das brandfördernde Echtholz der mitkremierten Särge nur schwerlich verzichtet werden. Anders als bei Erdbestattungssärgen, wird bei der Produktion von Verbrennungssärgen meist deutlich weniger Holz benötigt und auf eine opulente Sarg-Innenausstattung verzichtet; eine Materialersparnis, die sich letztlich auch beim Preis deutlich bemerkbar macht. Das geringere Gewicht vereinfacht zudem den Transport des Verstorbenen in das Krematorium und die Arbeiten des Bestatters im Vorfeld der Einäscherung. 

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Wahrung der Pietät

Im westlichen Kulturkreis gilt die Verwahrung eines Verstorbenen in einem Sarg als traditionelle Grundvorrausetzung für eine würdevolle Bestattung. Der Leichnam wird schützend umschlossen, ist leichter vom Bestatter zu bewegen und wird beim Transport zum Bestattungsunternehmen bzw. dem Krematorium von fremden Blicken abgeschirmt. Auch eine Sargaufbahrung zur Verabschiedung vom Verstorbenen im Rahmen privater Trauerfeierlichkeiten ist so vor einer Einäscherung ohne weiteres möglich. Das Mitkremieren eines Sarges bei Feuerbestattungen mag auf den ersten Blick zwar unwirtschaftlich erscheinen, ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und europäischen Bestattungstraditionen für den Bestatter aber die einzig sinnvolle Vorgehensweise.